Versicherungsarten und Kostenübernahme

Privatversicherung & Beihilfe 

Eine Erstattung über die private Krankenversicherung und Beihilfe wird in der Regel übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über genaue Voraussetzungen und Bedingungen zu informieren und die entsprechenden Unterlagen zur ersten Sitzung mitzubringen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die ersten 5 bis 8 Sitzungen (Anzahl abhängig von Versicherung und Alter) dienen dem Beziehungsaufbau, der Diagnostik und der Erarbeitung von Therapiezielen und können üblicherweise ohne vorherige Beantragung in Anspruch genommen werden. 

Gesetzliche Versicherung

In bestimmten Fällen übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Praxen finden oder eine Behandlungsdringlichkeit vorliegt, besteht die Möglichkeit, die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen zu lassen. Mehr allgemeine Infos finden Sie hier.

Da das Verfahren recht aufwendig sein kann, arbeite ich mit dem Dienstleister Tepavi zusammen, der Sie bei dem Verfahren unterstützen kann. Für mehr Infos zum Verlauf des Verfahrens lesen Sie hier nach oder schreiben Sie mir eine Nachricht.

Selbstzahlende

Sie können die Therapie auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und betragen 153,00 € pro Sitzung. Eine genauere Aufstellung der Kosten und weitere Informationen finden Sie hier.

Psychotherapie für Selbstzahlende bietet einige Vorteile für Sie. Sie benötigen keine ärztliche Bestätigung Ihrer Behandlungsnotwendigkeit. Es entstehen (bei entsprechender Verfügbarkeit) keine Wartezeiten oder Anträge. Der Stundenumfang ist unabhängig von Antragsverfahren und kann sich voll nach Ihren Bedürfnissen richten.

Ihre Inanspruchnahme von Psychotherapie bleibt in jedem Fall diskret. Die erstellte Diagnose wird nicht automatisiert in die (digitale) Akte Ihrer Krankenkasse übernommen. Dies kann in bestimmten beruflichen Kontexten, bei einem Kassenwechsel oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein. 

Gegebenenfalls kann die Therapie von der Steuer abgesetzt werden.

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